Pflegeplätze

PFLEGE-ELTERN DRINGEND GESUCHT!

Wir sind kein TIERHEIM, sondern alle Tiere leben MIT UNS AM HAUS UND IM HAUS. Sie schlafen auf Sofas, auf Matratzen, Sesseln und mit den Menschen, die sie lieben, die sich täglich um sie kümmern – natürlich auch mit im Bett. Logisch, dass wir dann einen Hund, der längere Zeit die Vorteile eines Haus- und Familienhundes geniessen durfte, nicht in ein normales Tierheim vergeben können.
Wir sind nicht die grossen Hunde-Exporteure, es ist vielmehr so, dass viele Besucher und Helfer, die wir übers Jahr haben, sich dem Charme unserer Tiere nicht entziehen können – und so fährt doch der eine oder andere tierliebe Mensch mit Hund oder mit Katze nach Hause – oder entschliesst sich, daheim angekommen, den Hund nach zu holen, mit dem er die letzten Wochen inniglich verbracht hat.

Für unsere Lieblinge, die vermittelbar sind, die jung sind und eine Familie für sich haben müssen, suchen wir DRINGEND PFLEGE-PLÄTZE! In Deutschland, in der Schweiz und in Österreich. Bitte mailt uns kurz oder ruft an, wenn ihr dann und wann einen Hund bei euch zur Vermittlung aufnehmen könnt. Es ist logisch, dass der Hund kastriert, untersucht auf die südlichen Krankheiten und mit seinem EU-Pass bei euch ankommt! Alle unsere Hunde sind sozialisiert und katzenfromm!

Wenn wir euch einen Hund für einen Pflegeplatz anvertrauen, bitten wir euch in der mail oder am Telefon etwas über eure Lebensumstände zu erfahren, um uns ein Bild zu machen, wie es der Hund bei euch haben würde.

Die Daten für einen KONTAKT mit uns findet ihr über diesen internen Link.


Tierpfegestellen nicht genehmigungspflichtig

Organisation von Tierpfegestellen in Privathaushalten nicht genehmigungspfichtig

ETN begrüßt Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Leipzig / Much · Der Europäische Tier- und Naturschutz e.V. (ETN) begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Vereine, die Tiere vorübergehend in verschiedenen privaten Pflegestellen unterbringen, hierfür keine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz benötigen.

Einem Tierschutzverein wurde diese Tätigkeit von der zuständigen Behörde mit der Begründung untersagt, er betreibe eine einem Tierheim ähnliche Einrichtung ohne die dafür nach dem Tierschutzgesetz erforderliche Erlaubnis. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hingegen hat den Untersagungsbescheid der Behörde heute aufgehoben. In einem Tierheim würden viele Tiere gleichzeitig und am selben Ort gehalten, woraus sich besondere Anforderungen an eine artgerechte Tierhaltung und an die Fachkenntnisse des Leiters ergeben. Diese Besonderheiten rechtfertigten die Genehmigungspflicht. Doch ein Verein, der Tiere aufnimmt und bis zur Vermittlung von Tierfreunden vorübergehend in deren privaten Haushalten betreuen lässt, sei ganz anders zu bewerten und bedürfe somit nicht dieser Genehmigung.

Der Europäische Tier- und Naturschutz e.V. begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. „Der nationale und internationale Tierschutz ist zur Entlastung der Tierheime dringend auf das Engagement ehrenamtlicher Tierfreunde und Pflege stellen angewiesen – sie sind für viele Tiere überlebenswichtig“, erklärt Götz Bukenberger vom ETN e.V.. „Leider wurden unseren ehrenamtlichen Tierpflegestellen schon öfter Probleme seitens der Behörden bereitet.“ Die Gründe hierfür kann er nicht nachvollziehen: „Je mehr Tiere in den ohnehin schon überfüllten Tierheimen landen, desto mehr Gelder müssen die Kommunen an die Tierheime leisten. Insofern entlasten unsere vorübergehenden privaten Pflegestellen nicht nur die Tierheime sondern auch die Gemeindekassen.“ Wer einem Tier helfen und bei Bedarf als Pflegestelle fungieren möchte, kann sich beim Europäischen Tier- und Naturschutz e.V. melden: Telefon 0 24 05 / 89 60 82, Mobil 01 52 / 29 29 70 65.

Refferenz: Bundesverwaltungsgericht; Urteil vom 23.10.2008, Aktenzeichen: BVerwG 7 C 9.08

Pressemitteilung als PDF-Dokument


Wer als PFLEGESTELLE vorübergehend tätig sein möchte, kann sich gern auch mit uns direkt in Verbindung setzen. Telefon und Fax: ++39/0566/998145 - Email: helga@sos-animali-international.com


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